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Die Linke Aschaffenburg - Miltenberg
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Bitte gib bei allen Spenden jeweils deinen vollständigen Vor- und Nachnamen, sowie deine Anschrift an. Deine Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gern Spendenbescheinigungen aus.
Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden!
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.
